Montag, 7. Juni 2010

Freiheit ist in RECHT und PFLICHT begründet



Freiheit ist Ordnung und Ordnung ergibt sowohl die Pflicht, diese einzuhalten als auch das Recht auf Freiheit.


Rechte sind immer mit Pflichten verbunden, denn es gibt universelle Naturgesetze - die großen Weisen haben diese immer gekannt. Auf diese universellen Naturgesetze bauen auch die guten humanistischen Grundlagen unseres RECHTSSTAATES auf - sie sind da, nur eingehalten werden sie nicht.

Freiheit bedeutet frei geboren zu sein und verpflichtet, die Freiheit des anderen, der ja auch frei geboren wurde, zu respektieren!

Freiheit bedeutet daher, Freiheit im eigenen Bereich im Sinne von Eigenverantwortung zu leben und somit wird sie zur GewissensPFLICHT!

Es gibt also nur einen, der sich in Wahrheit, sowohl Freiheit als auch Recht wegnehmen kann, und das ist immer der Mensch SELBST. Wenn ich oder du oder ein anderer nämlich die Rechte der anderen nicht respektieren, dann verlieren wir selbst unser Recht, denn die Naturgesetze sind absolut und können vom Menschen nur durch Einsicht und Korrektur des eigenen Willens (Wollens) relativiert werden, was Gnade bedeutet.

Im Rechtstaat und in der Verfassung, gibt es dafür eindeutige und universell und ethisch korrekte Grundlagen:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich WOLLEN kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde. “ Der Kategorische Imperativ von Immanuel Kant.

Anders ausgedrückt:
Lebe im Einklang mit der natürlichen Ordnung (dem Fluß des Lebens), synchronisiere deinen eigenen Willen (dein Wollen) mit dem universellen also göttlichen Willen. (Im Vater-Mutter-Unser Gebet beten wir: DEIN WILLE geschähe ... und dies ist eine Anrufung an die GerRECHTigkeit des universellen Naturgesetzes.

Freiheit ist Ordnung und nicht Chaos. Freiheit ist daher sowohl Recht als auch Pflicht und Recht und Pflicht haben immer als oberste Maxime die Aufgabe Freiheit und Würde (LIEBE) zu respektieren, zu erhalten, zu schützen und dafür zu dienen.

Nur die Republik erfüllt dies, in theoretische Rechtsgrundlage als einzige derzeitige Staatsform! (totalitäre Staatsysteme erfüllen dies nicht, monarchische auch nicht! Sie verfügen über Gesetze und üben Gesetzesgewalt aus, aber sie verfügen nicht über RECHT)

Die echten Möglichkeiten und hohen Werte der Republik aber tatsächlich zu leben, ist Aufgabe der freien Bürger!

Karin E. J. Kolland © Copyright des Textes liegt beim Hanael Bücher mit Seele Verlag, unveränderte
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