Donnerstag, 8. Juli 2010

EU gefährdet die Grundlagen der Demokratie





Es gibt keinen Staat „oberhalb“ der Menschen,
der berechtigt wäre, die Menschen „unter ihm“ als Untertanen zu einem gemeinsamen Leben zu zwingen!
Das Recht der Autonomie des freien Willens
erfordert Gebietshoheit und beinhaltet
das Recht auf Abgrenzung.


Das Volk ist der Souverän im Rechtsstaat einer Demokratie. Auch innerhalb eines freiwilligen Staatenbundes souveräner Rechtsstaaten muss das Recht auf Abgrenzung aufrecht bleiben und auch real vollzogen werden.
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft und wurde in Österreich aber erst 1999 kundgemacht also erst 5 Jahre nach der Abstimmung zum Beitritt zur Europäischen Union! Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Seit wann der Begriff Europäische Union rechtskräftig ist, konnte ich nicht herausfinden:


„Wir Österreicher haben 1994 zum Beitritt
in eine Europäische Union abgestimmt, deren Grundlagevertrag der Vertrag von Maasticht ist und der erst 1999 in Österreich kundgemacht wurde.
Das bedeutet, dass wir de facto nicht wirklich wissen konnten, zu welchem Staatsvertrag, bezeichnet als „Beitritt zur Europäischen Union“,
wir 1994 abgestimmt haben.
Diese Volksabstimmung legitimiert nicht den Maastrichtvertrag und auch nicht den Lissabonvertrag!“


Ich zitiere Herrn Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider:
Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, Wien 23. Okt. 2008
1. Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist mit der Bundesverfassung unvereinbar. Sie verletzt die unabänderlichen Strukturprinzipien Österreichs, nämlich das demokratische Prinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozial(staats)prinzip und das Bundesstaatsprinzip, die NICHT zur Disposition der Politik und auch nicht zu der des Bundesvolkes stehen, weil das die Freiheit und Gleichheit, aber auch die Brüderlichkeit/Solidarität der Österreicher aufheben würde, also die Verfassung, die mit den Menschen geboren ist.
2. Das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, dem die Österreicher am 12. Juni 1994 zugestimmt haben, konnte die Bundesverfassung rechtens nicht ändern. Eine Änderung der Strukturprinzipien und Baugesetze der Bundesverfassung hat nicht zur Abstimmung gestanden. Es ist nur über den Beitritt zur Europäischen Union45 entschieden worden, aber nicht einem Beitritt zugestimmt worden, aber nicht einem Beitritt zugestimmt worden, der die unabänderlichen Strukturprinzipien der Österreichischen Republik missachtet. Der Beitrittsvertrag Österreichs vom 26. April 1994, der am 1. Jänner 1995 wirksam wurde, ist somit rechtswidrig und nichtig. Die weitere Integration Österreichs hat das Unrecht nicht geheilt. Der Vertrag von Lissabon führt zu weiteren Verletzungen der unabänderlichen Strukturprinzipien und Baugesetze, vor allem des demokratischen Prinzips.
3. Nach dem demokratischen Prinzip darf die Republik Österreich ihre existentielle Staatlichkeit oder existenzielle Aufgaben und Befugnisse des Staates nicht auf eine Europäische Union übertragen, die keine eigenständige demokratische Legitimation und keine originäre46 Hoheitsgewalt hat. Die Gründung des existentiellen Unionsstaates setzt eine dafür sich öffnende neue Verfassung Österreichs voraus, die nur durch Referendum des Österreichischen Volkes gegeben werden kann.
Ich fasse Grundgedanken über den Staat laut Völkerrechtslehrbuch von Anne Peters zusammen:
Der Staat als Völkerrechtssubjekt
Staaten sind die geborenen Hauptvölkerrechtssubjekte. Sie gehören zum Volk und das Volk bildet den Staat, was ihnen eine umfassende natürlich gewachsene Völkerrechtssubjektivität verleiht. Im Gegensatz dazu stehen internationale Organisationen, deren Völkerrechtssubjektivität sich auf einen bestimmten Vertragszweck beschränkt und somit nur partiell ist.
Was Staaten sind ergibt sich aus der Drei-Elemente-Lehre: Ein Staat bildet sich aus dem Staatsvolk, dem Personalhoheit zukommt, aus dem Staatsgebiet, über das der Staat effektive Gebietshoheit innehat und über eine Staatsgewalt, die sowohl nach innen als auch nach außen unabhängig und selbstbestimmt sein muss. Im Rechtsstaat sind die Säulen der Demokratie erschaffen, wodurch die Staatsgewalt zur Sicherung der Freiheit und Gleichheit in drei Gewalten geteilt wird:


Gesetzgebung: Legislative
Vollziehung: Exekutive
Rechtsprechung: Judikative
Die Gewaltenteilung richtet sich gegen Machtkonzentration, Monopolismus und Willkür im Absolutismus. Die Zusicherung beginnt mit den Worten:
Der Mensch ist FREI
und gleich an Rechten geboren.
Von ihrer Geburt an sind und bleiben die Menschen frei und an Rechten einander gleich.
Verbürgt werden unter anderen Rechten das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, das Recht auf rechtsstaatliche Prinzipien, das Recht auf Religions- Meinungs- und Pressefreiheit, das Recht auf Volkssouveränität und Gewaltenteilung.
Das Bürgertum hat seine Ziele und seine Errungenschaften frei definiert, die von der ganzen Welt respektiert werden müssen, und das gilt auch heute noch! Das gilt auch für uns in Österreich und in Europa. Der bürgerliche Individualismus hat damit seine öffentlich-rechtliche Magna Charta erhalten.


Die EU will aber nun alle Staatsrechte an sich reißen. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt, so wie der Begriff der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausübung der Gemeinschaftskompetenzen. Kernstück war die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion, mit fixen Wechselkursen im Hinblick auf die Einführung des Euro, einheitliche Geld- sowie Wechselpolitik, Etablierung eines Europäischen Systems der Zentralbanken und Schaffung der Europäischen Zentralbank, sowie die Einführung der Unionsbürgerschaft. Das war eine Umgestaltung einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union.


Diese Umgestaltung betrifft all unsere Lebensgrundlagen, Soziales, Bildung, Sicherheit- und Verteidigung, Umweltbedingungen, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht einfach alles. Es wird uns nun das Recht und die Möglichkeit genommen demokratisch über unsere Lebensgrundlagen abzustimmen und wir können nicht mehr unter unseren eigenen Gesetzen leben, sondern sind den Gesetzen der EU unterworfen. Dieses Übel trifft alle Bürger der Mitgliedstaaten schmerzlich! Wir alle verlieren zudem den Schutz der eigenen Verfassung, die Oberhoheit über die Justiz und die Oberhoheit über alle wichtigen Bereiche unseres Lebens. Es ist nicht abzusehen wohin dieser Weg führt. Absolutismus und Diktatur sind Tür und Tor geöffnet. Die zentralistisch geballte Macht der Europäischen Führungselite konzentriert sich immer mehr in die Hände einiger weniger Staatsmänner und Staatsfrauen und vor allem auch auf den Europäischen Gerichtshof, der nachhaltig in die Gesetzgebung eingreift, ohne jegliche demokratische Legitimation dafür vorweisen zu können.



Demokratie funktioniert nicht in ein supranationales Imperium der Macht, das nicht einmal die Grundsäulen der Demokratie, also die Gewaltenteilung respektiert. Die Nationalität rechtfertigt bestmöglich den existentiellen Staat mit existentieller Staatlichkeit, jedenfalls wenn dieser Staat freiheitlich, gleichheitlich und brüderlich und schwesterlich sein soll. Darauf gründen auch das Weltrechtsprinzip des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber auch die fundamentalen Prinzipien der Verfassung Österreichs, die der Würde des Menschen Vorrang einräumen.
Das Prinzip der kleinen Einheit ist die beste Grundlage der Demokratie und dies verbietet die Integration zu einem existentiellen Großstaat Namens Europäische Union! In Österreich ist das Prinzip der kleinen Einheit das Gründungsprinzip der Republik aus Bund und Ländern. Es ist einbundesstaatliches, föderatives Grundprinzip und somit ist es unvereinbar, dass Österreich in einem Großstaat der Europäischen Union integrativ aufgeht. Das Subsidiaritätsprinzip, welches vor allem prozedural und eigentlich substanzlos ist, schützt das demokratische Prinzip der kleinen Einheit nicht wirksam. Die Europäische Union setzt sich mittels des Vertrags von Lissabon über diese geschichtliche Verfassungserfahrung und gewachsene Verfassungslage skrupellos hinweg.
Bürgernähe ist in der Union nicht mehr, als ein propagandistisches Postulat! Die in den Verträgen geltender Fassung, hätte hellhörig machen müssen, denn es zeigt sich, dass die Logik der Union, die Distanz der Obrigkeit zu den Untertanen ist. Die Politiker sollten Diener der Völker sein, nicht deren Herren.
Den EU-Austritt zu fordern ist das Gebot der Stunde um vor allem unsere eigenen Politiker und Regierungsmitglieder aus ihrer EU-Hörigkeit wachzurütteln und sie daran zu erinnern, dass Sie einen Amtseid geleistet haben nachdem sie verpflichtet sind dem österreichischen Volkswillen zu dienen und nicht den Interessen der EU-Elite.


Artikel 1 Österreichische Bundesverfassung:
Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr RECHT geht vom VOLK AUS!






Unser Staatswappen zeigt mit dem Symbol der gesprengten Ketten, dass die Bauern (Sichel, die Handwerker (Hammer) und die Bürger (Zinnen am Kopf des Adlers) Österreichs FREI sind.
Durch den Lissabonvertrag sind die Ketten unseres Wappensymbols an den Ambros der EU festgeschmiedet. Die Bauern sind nicht mehr frei und sind genauso wenig ihr eigener Herr wie die Handwerker und die Bürger, die nun nur noch UNTERTANEN der absolutistischen Union sind.


Ist das wirklich IHR WILLE?


Das Buch erscheint im September
Copyright Hanael Bücher mit Seele Verlag, Karin E. J. Kolland Verlags KG
Überparteiliche Plattform für den EU-Austritt
DOWNLOAD Formular EU-Austritt: http://www.kuthumi.at/uploads/formular.pdf
Bitte auf der Gemeinde bzw. Magistrat unterschreiben und einschicken.

2 Kommentare:

  1. Liebe Freundin Karin,
    Der Hinweis und Werbung für Dein Buch erschienen in „Politiek en Cultuur“. Hast Du es bemerkt?
    Wünsche viel Erfolg.
    Ganz liebe Grüße,
    Deine Nadja

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  2. Liebe Nadja Freundin
    ich habe so intensiev am Buch gearbeitet, es geht in zwei Wochen in Druck, dass ich deinen Hinweis erst jetzt bemerkt habe. Ich freue mich über den Hinweis in "Politiek en Cultuur" sehr. Danke

    Liebe Grüße
    Karin

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