Freitag, 17. September 2010

The challenge must be issued!

Die Österreichischen Verfassungsrechte stehen NICHT zur Disposition der Politik und sie stehen nicht zur Disposition der Parteien und Regierungsmitglieder! Wir haben die immerwährende NEUTRALITÄT in unserer Verfassung verankert und diese steht auch NICHT zur Disposition der Politik und darf auch von einer unverantwortlichen Regierung, wie wir sie derzeit haben, nicht angetastet werden, denn das ist Verrat am Österreichischen Volk!

Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus.“
So lautet Artikel
 1 B-VG des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Der Lissabonvertrag ist das Verfassungsgrundlagenkonstrukt das alleine den Regierungsmitgliedern der Mitgliedstaaten (ohne Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente) Kompetenzen und Kompetenzänderungsmöglichkeiten zuspricht, die es den Regierenden jederzeit ermöglichen eine Diktatur einzuführen. Das darf von der Bevölkerung Österreichs unter gar keinen Umständen hingenommen werden und ist aufs Schärfte zurückzuweisen.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen sich nicht mehr an die Grundgesetze der EU-Mitgliedstaaten halten und das gilt auch für Österreich. Die Charta der Europäischen Grundrechte ist weitgehend unsere neue Verfassung nach der wir leben müssen. Die österreichische Bundesverfassung soll die Bürgerinnen und Bürger vor Unrecht schützen, ist aber weitgehend nicht mehr zuständig, daher ist ein Austritt aus der Europäischen Union zwingend notwendig, um die Österreichische Verfassung wieder voll inhaltlich in Kraft zu setzen.
Jeder Österreichische Bürger, jede Bürgerin, muss sich fragen: „Will ich die Freiheit, die demokratische Selbstbestimmtheit? Oder will ich die Integration in einen supranationalen Staat?

In der Europäischen Union sind die demokratischen Rechte der Menschen allein in einer europäische Bürgerinitiative verankert, für die eine Million Stimmen aus mehreren Europäischen Staaten notwendig sind um vor dem Europäischen Parlament angehört zu werden und das ist kein Garant, dass dem Willen der Bürger auch tatsächlich entsprochen wird.

Wenige Bürger wissen, dass sich das Europäische Parlament zwar Parlament nennt, aber kein Parlament ist! Das sogenannte EU-Parlament vertritt kein Volk, weil es kein verfasstes EU-Volk gibt. Die EU- Parlamentsabgeordneten werden auch nicht gleichheitlich (d.h. im Verhältnis zur Einwohnerzahl der EU-Mitgliedsstaaten) gewählt. Das Europäische Parlament hat nicht das Recht einen Gesetzesantrag zu stellen, das obliegt alleine dem Europäischen Rat. Das Europäische Parlament hat auch nicht die Möglichkeit Gesetze zu beschließen, es stützt und stärkt lediglich die Gesetzgebung. Die Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze vorzuschlagen, der Ministerrat beschließt dann die Gesetze, mit dem EU-Parlament als scheinheiliges Anghängsel, was wohl nur zur Bürgertäuschung dient. Das Europäische Parlament ist eine völlig nutzlose Institution, die den europäischen Bürgern sehr viel Steuergeld kostet.

Fragen Sie sich daher was Sie wollen: Die Freiheit? Dann müssen Sie aber auch den Mut haben, den Austritt aus der Europäischen Union zu fordern, um Wegbereiter eines wirklich guten Europas als einer Gemeinschaft freier Republiken zu sein. (Übrigens, es gibt auch außerhalb der EU tatsächlich ein Europa!
Wenn Ihre Freiheit und die Freiheit ihrer Kinder und Enkelkinder Ihnen etwas wert ist, dann setzen Sie, sehr geehrter Staatsbürger, sehr geehrte Staatsbürgerin ein EINDEUTIGES ZEICHEN und unterschreiben Sie das Unterstützungsformular für das Volksbegehren zum Austritt aus der europäischen Union.
The challenge must be issued!
Die Herausforderung muss erteilt werden!

4 Kommentare:

  1. Liebe Karin
    Gut gemacht! Doch schade daß Du den Beitrag „Wer ein Nazi ist, betimme ich! - BP Heinz Fischer wie sehen Sie das Heute”
    Gelöscht hast, ist zwar nicht verbunden mit das Thema “EU-Raustritt”, war jedoch sehr interessant und gefiel mir (Dein Kommentar noch mehr als der Zeitungsartikel).
    Die Hauptsache: Hast Du Deine Auszeichnung „Bester Blog der Woche“ in meinem Blog?
    Sehr liebe Grüße,
    Deine Freundin Nadja
    <3

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  2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  3. Liebe Nadja, ich habe den Beitrag nur übertragen --- ganz oben rechts bitte anklicken --- habe auch noch etwas ergänzt! Ich finde ihn so wichtig, dass er dadurch hervorgehoben ist.

    Danke für die wunderbare auszeichnung "bester Blog" ich umarme dich sehr herzlich
    Karin
    (PS Bei deinem Blob muss ich das Antwortfeld immer suchen ...)

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  4. Liebe Karin,
    Gut so! Das Antwortfeld ist bei mir gar nicht schwer zu finden: Das Wort „Zuschriften“ anklicken und schon kann es geschehen. Und ich bitte sehr darum, liebe Freundin, daß Du mir eine Zuschrift schreibst. „Kommentar“ finde ich so trocken, amtlich…
    Ich umarme Dich liebevoll,
    Deine Nadja
    <3

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