Mittwoch, 20. Oktober 2010

Die Selbstermächtigung des europäischen Gerichtshofs EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der sich amtlich nur Gerichtshof nennt, ist das oberste Recht sprechende Organ der Europäischen Union. Seine beiden Hochhaustürme stehen wie protzige Twin Towers auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau. Der EuGH bildet zusammen mit dem Europäischen Gericht (EuG) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) das ausschlaggebende aber nicht demokratisch legitimierte Gerichtssystem der Europäischen Union. Er übernimmt in der Europäischen Union die Rolle der Judikative.

Das RECHT ist HEILIG - nicht das Gesetz. 
Das Gesetz hat dem RECHT zu DIENEN und das Gesetz hat sich dem
RECHT unterzuordnen!

In der derzeitigen politischen und juristischen Praxis der EU und des EuGH ist es genau umgekehrt: 
EU-Gesetze und EU-Verordnungen beugen das Recht!
Im Jahr 1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) geschaffen, dem folgte 2005 die Gerichtliche Kammer, das Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD). Der Gerichtshof selbst ist bei direkten Klagen natürlicher und juristischer Personen als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts erster Instanz zuständig. Das EuG ist auch für Klagen der Mitgliedsstaaten gegen die Europäische Kommission im dritten Rechtszug zuständig mit wenigen Ausnahmen. Also haben nationale Gerichte und nationale Höchstgerichte eigentlich keinerlei Chance mehr gegen Entscheidungen der Europäischen Union unparteiisch und unabhängig Recht zugesprochen zu bekommen. Einzige Ausnahme ist Polen, da der polnische Staatschef Katschinzki und sein Team so klug war, dem Land Polen, das „letzte Wort“ in juristischen Fragen dem polnischen Verfassungsgerichtshof zu sichern. Man darf sich fragen, ob nach seinem tragischen Ableben durch das Flugzeugunglück sein Nachfolger die juristische Oberhoheit Polens ebenso sicherstellen wird?


Man kann ja nicht erwarten, dass eine Organisation, in der Legislative, Exekutive und Judikative nahezu grenzenlos ineinanderfließen, dann entgegen ihrer äußerst subjektivistischen, absolutistischen und selbst ermächtigten Rechtsauffassung entscheidet! Die verheerenden Auswirkungen dieser Art von zentralistischer Hoheitsjustiz sind in Zukunft in ihrer Tragweite noch nicht abzusehen, aber die Bedrohung, die davon für die freien Völker der Erde ausgeht, ist eine Gewaltige. So wird Justiz zur Waffe gegen die Menschen geschmiedet.
Alleine schon diese Tatsache erfordert einen sofortigen Austritt aus dem sittenwidrigen, undemokratischen, despotischen System der Europäischen Union, das zudem einen unglaublichen Proporz an Bürokratie betreibt. Nur durch einen Austritt kann eine rechtssichere Grundlage auf Basis gewachsenen humanistischen Staatsrechts, moralisch anerkannten Öffentlichkeitsrechts und fairen, humanen und sozialen Wirtschaftsrechts wiederhergestellt werden!

EU-Austritt
denn Freiheit ist mein Bürgerrecht
Der Verrat an den Völkern Europas
und Klage gegen die EU-Verträge
von Karin E. J. Kolland

Hardcover 140 x 210
448 Seiten ISBN 978-3-902383-27-3
Euro 19,90 

Info www.hanael.at



Vortrag, Diskussion, Lesung --- sich persönlich kennenlernen ist immer bereichernd. Sehr gerne nehme ich daher Einladungen an, egal ob im großen oder kleinen Kreis, in Buchhandlungen oder Kulturzentren ... kolland@hanael.at


Bestellen  www.hanael.at

Video Interview "Austritt aus der EU besser heute als morgen" im Alpenparlament:

Michael Vogt im Gespräch mit Karin E. J. Kolland und Prof. Dr. Klaus Buchner
http://www.alpenparlament.tv/playlist/299-austritt-aus-der-eu-besser-heute-als-morgen

2 Kommentare:

  1. Meine liebe Freundin Karin,
    Ausgezeichnet! Ein Hinweis kommt später am Tage oder morgen in „Politiek en Cultuur“.
    Ganz liebevolle Umarmung,
    Nadja

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  2. Meine liebe Karin,
    Damit bist Du bei mir auch wieder als "Bester Blog der Woche ausgezeichnet!
    Sehr liebevolle Umarmung,
    Deine Nadja
    <3

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