Montag, 13. Juni 2016

Deutschland hat keinen Friedensvertrag, keine Souveränität, ist besetzes Land bis jetzt (-2099) 2016

karin e. j. kolland


Deutschland hat KEINEN FRIEDENSVERTRAG, ist besetztes Land und hat keine Souveränität


Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am
12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.

Er besagt:

1.     Deutschlands „Souveränität“ wird vollständig wiederhergestellt, damit wird Deutschland zum eigenständigen Subjekt auf der  internationalen Bühne. (Ausgenommen, die vier Einschränkungen)

2.     Die Vollmacht und Verantwortung der vier Hauptalliierten in bezug auf ganz Deutschland werden damit vertraglich beendet und die Reste des Besatzungsstatutes beseitigt. (Ausgenommen die vier Einschränkungen)

Es bleiben aber weiterhin die vier Einschränkungen in Kraft, die im Deutschlandvertrag von 1952 von den westalliierten festgelegt worden waren. Diese vier Einschänkungen sind:

1.     Verbot von Volksentscheiden über militärisch- politische Angelegenheiten des Landes.
2.     Einschränkung der Souveränität in bezug auf Militärbasen der Westalliierten in Deutschland (Deutschland hat somit bis heute, auch nach dem 2+4 Vertrag kein Recht den Abzug der US-Militärbasen aus Deutschland zu fordern! Russland hat FREIWILLIG seine Militärbasen abgezogen auf Grundlage des Versprechens der NATO: KEINE OSTERWEITERUNG --- dieses Versprechen wurde mehrfach gebrochen)
3.     Der Deutschen Regierung wird VERBOTEN außenpolitische Entscheidungen zu treffen, ohne es vorher mit den Alliierten abzusprechen.
4.     Die Truppenstärke der deutschen Bundeswehr muss auf höchstens 370.000 Soldaten beschränkt werde, (vor dem 2+4 Vetrag war die Beschränkung auf 500 000 Soldaten festgelegt)


So, und nun sage mir einer wo bitte da die „volle deutsche Souveränität“ als eigenständiges Völkerrechtssubjekt sein soll? Ein Hohn sind diese Unterwerfungsverträge, die medial als „Friedensverträge“ gepriesen werden.


Deutsche haben kein Recht darüber zu entscheiden, ob oder wie viele US-Militärbasen sie im Land haben wollen, oder nicht haben wollen, ob sie Atombomben oder Raketenstützpunkte im Land haben wollen oder nicht. Deutsche haben daher keinen FRIEDENSVERTRAG mit den Westalliierten, sie sind nicht frei und nicht souverän, sie sind militärisch besetzt!

Deutsche haben aber auch kein Recht zu entscheiden, ob sie strategische Luftwaffe haben wollen oder die eigene Bundeswehr vergrößern.


DARAUS folgt, von deutschem Boden aus, können JEDERZEIT durch die USA KRIEGSHANDLUNGEN eingeleitet werden --- gegen uns (die Völker Europas), oder gegen andere!

Und durch die Europäische Union, hängen alle EU-Mitgliedsstaaten indirekt in der Unterwerfungspolitik der Hauptsiegermacht USA mit drinnen. Das muss als reale Bedrohung von Freiheit und Frieden erkannt werden!

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Anmerkung historische Aussage1:

Carlo Schmid (26. Januar 1949)
 Parlamentarischen Rat zu Bonn:

„Wir sind in Bonn dabei, das Grundgesetz zu beraten und zu beschliessen, auf Grund dessen die Organisation der deutschen Hoheitsbefugnisse im Westen Deutschlands erfolgen soll. Wir sollten aber, wenn wir diese Tatsache bedenken, nie vergessen, dass dieses GG nur gelten wird im Rahmen des Besatzungsstatuts. Dieses Besatzungsstatut wird unter allen Umständen so etwas wie eine Oberverfassung sein ... Wir wissen also nicht, was in diesem Besatzungsstatut stehen wird. Immerhin sind in der Presse Nachrichten zu lesen gewesen, aus denen wir schliessen müssen, dass dieses sehr viel umfangreicher sein wird, als wir angenommen hatten ... Unter diesen Umständen erhebt sich die Frage, ob es überhaupt noch einen Sinn haben wird, eine Verfassung zu beschliessen und dem deutschen Volk zur Ratifikation zu unterbreiten. Eine Verfassung zu beschliessen
und auf dieser Grundlage eine Regierung ins Leben zu rufen, hat doch wohl nur dann einen Sinn, wenn Parlament und Regierung eine echte Verantwortung übernehmen können ... Wie breit ist noch überhaupt der Streifen, auf dem wir uns frei bewegen können? ... Verantwortung kann man nur in dem Masse übernehmen, in dem man frei entscheiden kann. Wenn dieses Mass sehr klein ist, braucht man nicht den Apparat einer Verfassung aufzubieten, um die Organe zu bestimmen, die es auszufüllen haben werden ...

historische Aussage 2:

„... Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‘Strengste Vertraulichkeit’ eingestuft. In ihm
wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der ‘Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien’ bis zum Jahre 2099 fixiert.

Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands
auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung seines Amtseides die sogenannte
Kanzlerakte zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet. Dessen ungeachtet erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück, aber eben nur einen Teil. Eben nur soviel, wie es für die Begründung der Aufstellung deutscher Truppenverbände bedurft hatte ...”

Ex-General
Gerd-Helmut Komossa
Die deutsche Karte, Ares Verlag, ISBN: 978-3-902475-34-3

Quelle:
https://bumibahagia.files.wordpress.com/2016/05/menuhin-gerard_wahrheit-sagen-teufel-jagen.pdf

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